Die Bildungsfreistellung ermöglicht es Ihnen, ⇒ als Beschäftigte unter bestimmten Bedingungen an beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildungen unter Fortzahlung Ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber teilzunehmen.
Einzelne Lehrveranstaltungen Ihres Studiums sind nach dem Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland–Pfalz anerkannt. Diese Anerkennung gilt auch für ausgewiesene digitale Lehrveranstaltungen. Welche Lehrveranstaltungen Ihres Studiengangs genehmigt sind, können Sie der Info „Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen“ entnehmen. Für die Antragstellung können Sie das hinterlegte Antragsformular nutzen. Unter dem Link Anerkennungskennziffer der Weiterbildungsveranstaltungen finden Sie alle genehmigten Lehrveranstaltungen Ihres Studiengangs nach Jahrgang und Studienphase.
Bitte laden Sie das interaktive Dokument "Nachweis Anwesenheit Bildungsfreistellung" herunter und lassen Sie sich Ihre Lehrveranstaltungen durch die Lehrenden in diesem Dokument unterschreiben/bescheinigen. Das Dokument dient Ihnen als Nachweis zur Vorlage für Ihren Arbeitgeber und ersetzt die bislang zusätzliche Bescheinigung durch die Studienberatung.
Wir bitten Sie gleichzeitig, uns das ausgefüllte Formular „Bildungsfreistellung-Statistik für das Praxisreferat und Ministerium“ an studienberatung-gp@kh-mz.de zu senden. Mit Ihrer Unterstützung und durch die verpflichtenden Weitergabe dieser Daten an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung in RLP können wir Ihnen auch zukünftig Lehrveranstaltungen als geförderte Bildungsmaßnahme anbieten.
Bei weiteren Fragen zur Bildungsfreistellung können Sie sich gerne an uns wenden.
Formulare
Antrag auf Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber | externer Link
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Genehmigte Weiterbildungsveranstaltungen | herunterladen |
Anerkennungskennziffer der Weiterbildungsveranstaltungen | externer Link |
Nachweis Anwesenheit Bildungsfreistellung | herunterladen |
Formular bei genommener Bildungsfreistellung - Statistik für Landesministerium | herunterladen |
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