1. Allgemeine Informationen zu Erasmus+ KA171
Durch das von der EU-geförderte Programm „Erasmus+ mit Partnerländern“ können jedes Jahr Studierende, Mitarbeitende und Dozierende der katholischen Hochschule Mainz Aufenthalte in verschiedensten Ländern sowie umgekehrt diese Gruppen auch Aufenthalte an der KH absolvieren. Mit der Verlängerung des Programms wurde auch die Reichweite vergrößert. Es sind nun Aufenthalte an Partnerschulen weltweit möglich.
2. Laufende Länderkooperationen im Rahmen von Erasmus+ KA171 im Aufruf 2022
Im Projekt 2022 stehen Stipendien für einen Austausch mit der Partnerhochschule Ilia State University in Georgien für Dozierende, Doktorand*innen, Studierende und Mitarbeiter*innen zur Verfügung.
3. Dauer der Förderung
Insgesamt kann die Förderungsdauer von Erasmus+ bis zu 36 Monaten bewilligt werden. Einzelne Studienaufenthalte können dabei zwischen zwei und zwölf Monaten dauern:
- Jeweils in Bachelor-, Master- und Promotions-Studiengängen kann ein Studienaufenthalt von bis zu
zwölf Monaten gefördert werden - Der Aufenthalt kann geteilt werden (bspw. zwei Mal für sechs Wochen)
4. Fördersätze Studierendenaustausch
Studierende erhalten…
- finanzielle Zuschüsse in Höhe von 700 Euro (Mobilität aus Deutschland) bzw. 850 Euro (Mobilität nach Deutschland) pro Monat sowie Zuschüsse zu den Reisekosten,
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
- eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel,
- ggf. Sonderzuschüsse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringeren Chancen.
5. Fördersätze Personalmobilität (Dozierende und Mitarbeiter*innen)
Die Höhe der Aufenthaltspauschale für Dozierende und Mitarbeiter*innen beträgt 180 Euro pro Tag. Die Sätze für die Mobilität des Personals gelten ab 5 bis einschließlich 14 Tagen der Tätigkeit, danach sinkt der Zuschuss auf 70 % des angegebenen Betrags und macht 126 Euro pro Tag aus.
6. Reisekostenpauschale
Die Förderungsbeträge erhalten alle reisenden Personen gleichermaßen (Dozierende, Mitarbeitende, Studierende, Begleitpersonen). Die Höhe der Unterstützung richtet sich dabei jeweils nach der Entfernung des Ausgangsorts zum Zielort. Folgende Tabelle wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und gibt Hinweise zur Förderung:
Reiseentfernung | Fahrtkostenpauschalen, Euro |
10 bis 99 Kilometer | 23 |
100 bis 499 Kilometer | 180 |
500 bis 1999 Kilometer | 275 |
2000 bis 2999 Kilometer | 360 |
3000 bis 3999 Kilometer | 530 |
4000 bis 7999 Kilometer | 820 |
Mehr als 8000 Kilometer | 1500 |
7. Zusatzförderung in KA171
Einen Aufstockungsbetrag können folgende benachteiligte Gruppen erhalten:
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Studierende mit Kindern
- Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nichtakademischen Elternhaus)
- erwerbstätige Studierende
Beitrag als Zusatz zum ERASMUS-Stipendium:
- Long term: 250 EUR/ Monat
- Short term: Aufenthalt zwischen 5 und 14 Tagen: einmalig 100 EUR / Aufenthalt zwischen 15 und 30 Tagen: einmalig 150 EUR
Darüber hinaus können Teilnehmende mit Kindern und Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Realkosten beanspruchen.